Der Kampf gegen Ausbeutung und die Flucht von Apollo Records
Mahalia Jacksons Kampf um das Copyright
Der Kampf gegen Ausbeutung und die Flucht von Apollo Records
Der Kampf um Urheberrechte und gerechte Tantiemenzahlungen war ein definierendes und kontroverses Element in der Karriere von Mahalia Jackson. Ihre Entschlossenheit, ihr geistiges Eigentum und ihre Einnahmen zu schützen – verwurzelt in historischen Erfahrungen der Ausbeutung – spitzte sich in den Konflikten mit Apollo Records zu. Diese Auseinandersetzungen führten letztlich zu ihrem aufsehenerregenden Wechsel zu Columbia Records.
Historische Entschlossenheit und Barzahlung
Mahalia Jacksons generelle Geschäftspraxis war von tiefem Misstrauen gegenüber der Musikindustrie geprägt, die schwarze Künstler historisch ausgebeutet hatte.
Geschäftstüchtigkeit
Geprägt durch die Erzählungen ihres Onkels Porter über die finanzielle Betrügerei an ehemaligen Sklaven, verlangte Mahalia Jackson während ihrer gesamten Karriere ihre Gage oder Einnahmen immer in bar und vor Ende des Konzerts.
Schutz vor Betrug
Diese strikte Barzahlungsregelung schützte sie vor skrupellosen Promotoren und Scheckproblemen und führte dazu, dass sie oft große Mengen Bargeld bei sich trug (z. B. $15.000 im BH).
Der zentrale Tantiemenstreit bei Apollo Records
Von 1946 bis 1954 war Mahalia Jackson bei Apollo Records, wo sie mit Hits wie "Move On Up a Little Higher" (über 1,5 Millionen verkaufte Einheiten) phänomenalen Erfolg feierte. Trotz dieser Erfolge eskalierte der Konflikt um die Finanzen.
Anschuldigungen der Unterzahlung
Anfang 1952 zerbrach die Beziehung zur Apollo-Chefin Bess Berman. Mahalia war zutiefst unzufrieden mit den Tantiemenzahlungen und warf dem Label vor, sie um ihren gerechten finanziellen Anteil an den enormen Platteneinnahmen zu bringen.
Vorwurf der „Plantageneinstellung"
Der Streit eskalierte im Mai 1953, als Mahalia Jackson mitten in einer Aufnahmesession aus Protest den Raum verließ und Bess Berman eine "Plantageneinstellung" gegenüber Afroamerikanern vorwarf – ein klarer Verweis auf die historischen Wurzeln der Ausbeutung, die ihre Geschäftsvorsicht begründeten.
Verweigerte Buchprüfung
Mahalias Versuch, eine Buchprüfung der Apollo-Konten zu erwirken, scheiterte am Widerstand von Berman. Obwohl Mahalia Jackson die Anschuldigungen erhob, fehlten ihr offenbar die Mittel oder der Mut für einen langwierigen Gerichtsprozess.
Systematische Urheberrechtsverletzung durch Bess Music
Der weitaus schwerwiegendere Konflikt drehte sich um Apollos systematischen Versuch, Tantiemenzahlungen durch die Falschzuschreibung von Urheberrechten zu umgehen – ein gängiges, aber unethisches Vorgehen unabhängiger Labels.
Gründung von Bess Music
Apollo gründete Anfang 1952 die Verlagssparte Bess Music, um Urheberrechte zu halten und so die gesetzliche Verpflichtung zur Tantiemenzahlung an externe Autoren zu umgehen.
Illegale Falschzuschreibung
Bess Berman beanspruchte illegal die Urheberrechte an zahlreichen Liedern und schrieb Mahaia Jackson fälschlicherweise als Songschreiberin von mindestens 27 Titeln zu, die als Eigentum von Bess Music registriert wurden.
Betroffene Künstler und Werke
Die überwiegende Mehrheit dieser Songs stammte von identifizierbaren schwarzen Gospel-Songwritern (wie Lucie Campbell und Thomas A. Dorsey). Berman meldete sogar Urheberrechte für bekannte, gemeinfreie Werke wie "Amazing Grace" an, um finanzielle Kontrolle zu erlangen.
Die Dorsey-Klage und der Showdown
Die opportunistische Kontrolle der urheberrechtlich geschützten Lieder führte zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, die Apollo zum Verhängnis wurde.
Urheberrechtsverletzung
Als Mahalia Jackson 1953 "Consider Me" (Dorsey's "Consideration") aufnahm und Berman das Copyright für Bess Music beanspruchte, reichte der Songwriter Thomas A. Dorsey (vertreten durch Hill and Range Songs) eine Urheberrechtsverletzungsklage gegen Apollo ein.
Sammelklage und Jacksons Aussage
Im April 1955 mündete dies in einer Sammelklage gegen Berman und Bess Music, in der es um insgesamt achtzehn widerrechtlich verwendete Songs ging. Hill and Range behauptete, eine unterzeichnete Erklärung von Mahalia Jackson zu besitzen, in der sie die ihr zugeschriebene Urheberschaft an dem Lied "What Then" bestritt – ein entscheidender Beweis, der Mahalias Kampf gegen die Falschzuschreibung untermauerte.
Weitere Fälle
Auch die Blues-Sängerin Alberta Hunter verklagte Apollo wegen der unautorisierten Nutzung ihres Songs, was zu einer außergerichtlichen Einigung und Nachzahlung von Tantiemen führte.
Der erzwungene Wechsel zu Columbia Records
Die Tantiemen- und Urheberrechtsstreitigkeiten trugen maßgeblich dazu bei, dass Mahalia Jackson Apollo verließ.
Das Angebot von Columbia
Als Mahalia Jacksons Vertrag 1954 auslief, nutzte Mitch Miller von Columbia Records die Unzufriedenheit aus und bot Mahalia einen Vertrag mit garantiertem Einkommen und einem attraktiven Multimedia-Paket (Radioshow) an.
Der Buyout
Apollo (Bess Berman) versuchte, den Wechsel zu verhindern, indem sie behauptete, die Option auf Jacksons Vertrag gezogen zu haben. Der Streit wurde schließlich im September 1954 durch einen ausgehandelten Buyout beigelegt. Apollo erhielt eine Barabfindung von 5.220 US-Dollar. Ironischerweise musste Mahalia Jackson zwei Drittel ($3.480) dieser Abfindung indirekt über Abzüge von ihren zukünftigen Tantiemenvorschüssen bei Columbia zurückerstatten, was die finanziellen Hürden verdeutlicht, die sie bei der Übernahme der Kontrolle über ihre Karriere überwinden musste.
© Thilo Plaesser